Tauchen - Diving Bayrisch

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Königswieser Str. 5, 81475 München
April-Oktober:  Mo-Fr: 16-20 Uhr  November-März:  Mo-Fr: 16:00-19 Uhr,  Sa durchgehend: 9-14 Uhr,  So/Ft geschlossen

Tauchkursvereinbarungen

Tauchkursvereinbarungen

  1. Der Tauchschüler verpflichtet sich, im Rahmen seines Kurses den Anweisungen seines Tauchlehrers Folge zu leisten. Die Erfüllung der Kursanforderungen der leistungsbezogenen PADI-Kurse hängen von der Vorbereitung und Mitarbeit des Tauchschülers ab.
  2. Vor Kursbeginn sind folgende Formulare auszufüllen und zu unterschreiben
    • Standardverfahren für sicheres Tauchen
    • Erklärung zum Gesundheitszustand
    • Haftungsausschluss (bei Tauchkursen im Ausland)
    Auf Verlangen des Tauchlehrers ist ein Tauchtauglichkeitsattest vorzulegen. Dem Tauchlehrer bleibt die Entscheidung der Teilnahmetauglichkeit des Tauchschülers vorbehalten.
  3. Sollte sich der Gesundheitszustand des Tauchschülers während des Kurses verschlechtern, ist er verpflichtet, dies unverzüglich seinem Tauchlehrer mitzuteilen. Ein weiteres Attest könnte dann notwendig sein. Nach Vorlage des Attests, wo möglicherweise von weiterer Teilnahme am Kurs abgeraten wird, kann der Tauchlehrer den Tauchschüler vom Kurs ausschließen. Kosten für ärztliche Atteste trägt der Schüler selbst.
  4. Nach schriftlicher Kursanmeldung ist die Kursgebühr innerhalb von 14 Tagen fällig. Nach Zahlungseingang wird das Lehrmaterial (falls in der Kursgebühr enthalten) ausgehändigt.
  5. Der Rücktritt vom gebuchten Kurs ist spätestens 14 Tage vor Kursbeginn schriftlich anzumelden. Die Kursgebühr wird abzüglich einer Stornogebühr für das Lehrmaterial erstattet.
  6. Bei Abbruch des Kurses aus Gründen, die nicht durch die Tauchschule oder den Tauchlehrer zu vertreten sind, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kurspreises. Bei Abbruch wegen Krankheit, die durch ein ärztliches Attest begründet wird, kann der Tauchschüler die fehlenden Kurse binnen sechs Kalendermonaten nachholen. Notwendige Wiederholungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
  7. Die Tauchschule behält sich vor, aus wichtigem Grund die Kurstermine (auch kurzfristig) zu verschieben.
  8. Falls einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.

Aktualisiert 09.07.2009

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